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   OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08   

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OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08 (https://dejure.org/2009,9580)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2009 - A 2 A 572/08 (https://dejure.org/2009,9580)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2009 - A 2 A 572/08 (https://dejure.org/2009,9580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60; ERGL 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004; AsylVfG § 3, § 28 Abs. 2, § 71

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einer bestehenden Mitgliedschaft in einer iranischen, monaristisch-nationalistischen Exilorganisation (N.I.D. e. V.); Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Intensivierung exilpolitischer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AsylVfG § 3 Abs. 4, AufenthG § 60 Abs. 1, AsylVfG § 28 Abs. 2
    Flüchtlingsanerkennung, Asylfolgeantrag, Iran, Änderung der Sachlage, Monarchisten, Nachfluchtgründe, Exilpolitik, NID

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Chemnitz, 23.08.2006 - A 6 K 1403/03
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Az.: A 2 A 572/08 A 6 K 1403/03.

    Auf die Berufung des Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 23. August 2006 - A 6 K 1403/03 - geändert.

    Mit Urteil vom 23.8.2006 - A 6 K 1403/03 - verpflichtete das Verwaltungsgericht die Beklagte unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheids vom 6.11.2003 festzustellen, dass für die Klägerin die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich des Iran vorliegen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 23. August 2006 - A 6 K 1403/03 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten der Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Verfahren - A 6 K 1403/03 -, die Akten des Verwaltungsgerichts Hamburg - 10 VG A 545/00 -, die Behördenakten der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Parallelverfahren - A 6 K 1402/03 - und die Akten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in diesem Verfahren - A 2 B 685/06 - und - A 2 A 571/08 - sowie die Akten im Zulassungs- und Berufungsverfahren verwiesen.

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - A 2 B 832/05

    Anerkennung als Asylberechtigter wegen der Befürchtung der Verhaftung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Einzelne neue Tatsachen, die zur Begründung nachgeschoben werden, brauchen ausnahmsweise dann nicht innerhalb der Ausschlussfrist vorgetragen werden, wenn sie nicht qualitativ neu sind, d. h. nicht aus dem Rahmen der bisher für das Wiederaufgreifen angeführten Umstände fallen und damit keinen neuen Wiederaufgreifensgrund darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1998, BVerwGE 106, 171, 176/177; Senatsurt. v. 24.4.2007 - A 2 B 832/05 -).

    Auf das Datum der ihr wegen der Kongressteilnahme unter dem 16.6.2006 erteilten Bestätigung ist nicht abzustellen, weil es einer solchen Bescheinigung zur Mitteilung einernachträglichen Änderung der Sachlage nicht bedarf (vgl. Senatsurt. v. 24.4.2007 - A 2 B 832/05 -).

    Wann dies im Einzelnen der Fall ist, hängt von den konkret-individuellen Umständen des jeweiligen Sachverhalts ab (vgl. Senatsurt. v. 24.4.2007 - A 2 B 832/05 - und v. 24.10.2007 - A 2 B 568/04 - so auch BayVGH, Beschl. v. 14.6.2007 - 14 B 05.30494 -, juris).

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Die am 1.1.2005 in Kraft getretene Fassung der Vorschrift erfasst sowohl bereits zuvor geschaffene Nachfluchttatbestände als auch - wie hier - vor diesem Zeitpunkt gestellte Folgeanträge (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2008, BVerwGE 133, 31 ff.; Senatsurt. v. 27.3.2007 - A 2 B 829/05 - und v. 28.3.2007 - A 2 B 33/06 -).

    Die gesetzliche Regelvermutung kann widerlegt werden, wobei der Schutzsuchende gute Gründe dafür anführen muss, warum er nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmalig exilpolitisch tätig geworden ist oder seine bisherigen Aktivitäten intensiviert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O).

  • OVG Sachsen, 24.10.2007 - A 2 B 568/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Wann dies im Einzelnen der Fall ist, hängt von den konkret-individuellen Umständen des jeweiligen Sachverhalts ab (vgl. Senatsurt. v. 24.4.2007 - A 2 B 832/05 - und v. 24.10.2007 - A 2 B 568/04 - so auch BayVGH, Beschl. v. 14.6.2007 - 14 B 05.30494 -, juris).

    Als reiner Exilorganisation kommt ihr aus Sicht des iranischen Staates ein, wenn überhaupt, allenfalls geringes Bedrohungspotential zu (vgl. Senatsurt. v. 24.10.2007 - A 2 B 568/04 -).

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 571/08

    Flüchtlingsanerkennung, Asylfolgeantrag, Iran, Änderung der Sachlage,

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Ihren Angaben zufolge reiste sie zusammen mit ihrem Bruder, dem Kläger im Verfahren - A 2 A 571/08 -, am 8.7.1999 auf dem Luftweg von Teheran über Hamburg in das Bundesgebiet ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten der Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Verfahren - A 6 K 1403/03 -, die Akten des Verwaltungsgerichts Hamburg - 10 VG A 545/00 -, die Behördenakten der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Parallelverfahren - A 6 K 1402/03 - und die Akten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in diesem Verfahren - A 2 B 685/06 - und - A 2 A 571/08 - sowie die Akten im Zulassungs- und Berufungsverfahren verwiesen.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Beeinträchtigungen anderer Rechtsgüter als Leib, Leben oder persönliche Freiheit begründen einen Anspruch auf Schutz vor politischer Verfolgung dann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54, 341, 357; Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 333).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Beeinträchtigungen anderer Rechtsgüter als Leib, Leben oder persönliche Freiheit begründen einen Anspruch auf Schutz vor politischer Verfolgung dann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54, 341, 357; Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 333).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Einzelne neue Tatsachen, die zur Begründung nachgeschoben werden, brauchen ausnahmsweise dann nicht innerhalb der Ausschlussfrist vorgetragen werden, wenn sie nicht qualitativ neu sind, d. h. nicht aus dem Rahmen der bisher für das Wiederaufgreifen angeführten Umstände fallen und damit keinen neuen Wiederaufgreifensgrund darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1998, BVerwGE 106, 171, 176/177; Senatsurt. v. 24.4.2007 - A 2 B 832/05 -).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 10 C 25.08

    Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Asylantrag; Folgeantrag; Erstverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Die Herausbildung einer festen politischen Überzeugung kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres, spätestens aber mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwartet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.2009 - 10 C 25.08 und 10 C 26.08 -, Pressemitteilung des BVerwG Nr. 58/2009 v. 24.9.2009).Gemessen daran hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat den Verdacht, sie habe ihre Nachfluchtaktivitäten nach der unanfechtbaren Ablehnung ihres Asylantrags in erster Linie mit Blick auf die im Folgeantragsverfahren erstrebte Flüchtlingsanerkennung erweitert und fortentwickelt, nicht zur Überzeugung des Senats ausräumen können.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08
    Hierzu gehört, dass er zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.10.1989, InfAuslR 1990, 38).
  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 25.07

    Aktenwidrige Tatsachenfeststellung; Ausschlussgrund; Beweismaß; Beweismittel;

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 24.09.2009 - 10 C 26.08

    Flüchtlingsanerkennung wegen exilpolitischer Aktivitäten im Folgeverfahren

  • BVerwG, 27.11.2006 - 2 B 33.06

    Zulässigkeit eines rückwirkenden und belastenden Eingriffs in abgeschlossene, der

  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 14 B 05.30494
  • LSG Bayern, 06.12.2006 - L 2 B 685/06

    Antrag auf Verpflichtung zur Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung für zum

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 571/08

    Flüchtlingsanerkennung, Asylfolgeantrag, Iran, Änderung der Sachlage,

    Seinen Angaben zufolge reiste er zusammen mit seiner Schwester, der Klägerin im Verfahren - A 2 A 572/08 -, am 8.7.1999 auf dem Luftweg von Teheran über Hamburg in das Bundesgebiet ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten der Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Verfahren - A 6 K 1402/03 -, die Akten des Verwaltungsgerichts Hamburg - 10 VG A 545/00 -, die Behördenakten der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Parallelverfahren - A 6 K 1403/03 - und die Akten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in diesem Verfahren - A 2 B 686/06 - und - A 2 A 572/08 - sowie die Akten im Zulassungs- und Berufungsverfahren verwiesen.

  • OVG Sachsen, 22.03.2011 - A 2 A 335/09

    Iran, keine Rückkehrgefährdung eines unverfolgt ausgereisten Asylantragstellers

    - Rückkehrer nach vorheriger Asylantragstellung und langjährigem Aufenthalt im westlichen Ausland, wie der Kläger, im Iran hinreichend sicher wären und im Iran eine gesicherte Existenzmöglichkeit, ohne Verfolgung und ohne Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht".4 Diese Fragen sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. zuletzt Urt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, beide juris).

    Schließlich ist auch sonst nicht ersichtlich, dass für den - unverfolgt ausgereisten - Kläger eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestünde oder seine Existenz im Iran nicht gesichert wäre (vgl. Senatsurt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, beide juris; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 27. Februar 2011, S. 41, 42).

  • OVG Sachsen, 12.10.2021 - 2 A 88/20

    Asyl Iran; Komala; exilpolitische Betätigung

    Denn es ist auch dem iranischen Regime bekannt, dass eine große Zahl iranischer Asylbewerber aus wirtschaftlichen oder anderen unpolitischen Gründen versucht, im westlichen Ausland und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland dauernden Aufenthalt zu finden, und hierzu Asylverfahren betreibt, in deren Verlauf eine oppositionelle Betätigung geltend gemacht und dementsprechend auch ausgeübt wird (so OVG Schl.-H., Urt. v. 24. März 2020 - 2 B 18/19 -, juris Rn. 35 ff.; vgl. auch BayVGH, Beschl. vom 29. Juli 2013 - 14 ZB 13.30084 -, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 22. August 2019 - 6 A 300/19.A -, juris Rn. 14 m. w. N.; ebenso Senatsurt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 - und A 2 A 572/08 -, beide juris sowie Senatsbeschl. v. 16. August 2021 - 2 A 326/17 - n. v.; a. A. die vom Kläger zitierte Entscheidung des VG Hamburg, Urt. v. 30. Oktober 2019 - 10 A 675/19 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - A 2 A 518/08

    Iran, Volksmudjaheddin, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24. April 2007 - A 2 B 832/08 - Urt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 14. Juni 2011 - A 2 A 18/10 -), die auch das Verwaltungsgericht zugrunde gelegt hat, ist die Annahme einer Verfolgungsgefahr nur dann gerechtfertigt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass den Staatssicherheitsbehörden des Iran die exilpolitischen Tätigkeiten des Betroffenen bekannt geworden sind und anzunehmen ist, dass die iranischen Behörden diese als erhebliche, den Bestand des Staates gefährdende oppositionelle Aktivitäten bewerten.
  • VG Würzburg, 14.09.2011 - W 6 K 10.30244

    Iran; (wiederholtes) Folgeverfahren; (kein) Wiederaufgreifensgrund; Versäumung

    Nach einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. November 2009 (Az.: A 2 A 572/08) unter Bezugnahme auf die vorliegende Erkenntnis- und Auskunftslage werden die monarchistischen Exilorganisationen seitens der iranischen Machthabers nicht als Gefahr für den Bestand des Regimes angesehen, da diese über keine erkennbaren politische Bindungen in den Iran verfügen.
  • OVG Sachsen, 11.11.2011 - A 2 A 855/10

    Gefährdung von Iranern wegen regimekritischer Internetaktivitäten

    An den vorstehend dargelegten Maßstäben zur Bewertung der Rückkehrgefährdung exilpolitisch tätiger Iraner ändert dies jedoch nichts; vielmehr sind Internetauftritte mit exilpolitischem Inhalt ebenfalls hieran zu messen (vgl. Senatsurt. v. 10. November 2009 - A 2 A 572/08 -, juris; so auch: HessVGH, Urt. v. 21. September 2011 - 6 A 1005/10.A -, juris).
  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 6 K 11.30057
    Auch nach einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. November 2009 (Az.: A 2 A 572/08) werden unter Bezugnahme auf die vorliegende Erkenntnis- und Auskunftslage monarchistische Exilorganisationen seitens der iranischen Machthaber nicht als Gefahr für den Bestand des Regimes angesehen, da diese über keine erkennbaren politischen Bindungen in den Iran verfügen.
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